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Ehe und Familie

Wollen Sie eine Lebensgemeinschaft - mit oder ohne Trauschein - eingehen und rechtliche Fragen Ihres Zusammenlebens regeln? Wollen Sie bei einer Trennung Streitfragen einer Ehescheidung gütlich lösen? Wollen Sie ein Kind adoptieren oder eine Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht treffen?

Wir beraten Sie fachkundig und unparteilich und stellen so sicher, dass Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Gesetzlich geregelt. Entsetzlich geregelt?

Wenig romantisch, bei Begründung einer Lebensgemeinschaft schon an Trennung zu denken ? Nein, beruhigend und vernünftig.

Mit der Eheschließung gelten für das Zusammenleben, die Trennung und Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Bestimmungen zum Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich, die Sie Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen anpassen können. In Grenzen der Vertragsfreiheit, die Gesetze und Gerichte im Rahmen einer Inhaltskontrolle von Eheverträgen zur Vermeidung einer einseitigen Lastenverteilung setzen.

Ein Ehevertrag bedarf unparteilicher Beratung und wegen der weitreichenden Folgen auch notarieller Beurkundung.

Ohne Trauschein.

Viele Paare trauen sich nicht. Manchen brauchen eine Probezeit, andere wollen aus Überzeugung oder schlechten Erfahrungen nicht. Die gesetzlichen Regelungen für Ehen gelten nicht. Auch ein gesetzliches Erbrecht hat der Überlebende nicht, und zwar unabhängig davon, wie lange Sie zusammen leben. Sie müssen daher für das Zusammenleben und eine Trennung selbst für Ihr Recht sorgen.

Etwa Regelungen für gemeinsame Anschaffungen, einen Mietvertrag und die Auseinandersetzung von Vermögen und Schulden im Fall einer Trennung. Oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Oder die finanzielle Absicherung in Bezug auf Unterhalt und Altersvorsorge und den Tod eines Partners.

Individuell regeln können Sie all das in einer Partnerschaftsvereinbarung. Fair und ausgewogen. Wie beraten Sie fachkundig und unparteilich.

Kein Rosenkrieg. Auch wer sich nicht mehr liebt, kann sich einig sein.

Wenn eine Beziehung scheitert, geht man auseinander. Und später möglicherweise auch vor Gericht: wer seine Ehe scheiden lassen will, muss das beim Familiengericht tun.

Gelingt es den Partnern, die Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen - etwa die Auseinandersetzung von Hausrat und Vermögen, den Zugewinnausgleich, gegenseitige Unterhaltsansprüche und Unterhaltszahlungen an die Kinder, Ausgleich von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich), Sorge und Umgangsrecht - einvernehmlich in einer Trennungs - oder Scheidungsvereinbarung zu regeln, spart das Kosten und Zeit und vermeidet häufig weitere emotional zusätzlich belastende streitige Auseinandersetzungen. Ein einvernehmliches außergerichtliches Verhandlungsergebnis genießt regelmäßig bei den Partnern eine höhere Akzeptanz als ein gerichtliches Urteil. Es gibt keinen Sieger und Verlierer.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erarbeitung fairer und ausgewogener Regelungen. Unparteilich und neutral. Mit Sachkenntnis und Empathie. Wir ergreifen dabei nicht Partei, sondern allenfalls Initiative.

Vorstehendes gilt für die Begründung eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebenspartnerschaften und deren Aufhebung entsprechend.

Kinder. Kinder.

Bis kleine Leute groß sind, müssen sich die Eltern um alles kümmern.

Oft geht es aber auch dabei nicht ohne den Notar. Etwa wegen der Mitwirkung des Familiengerichts in besonders weitreichenden vermögensrechtlichen Entscheidungen: Immobilien, Gesellschaftsvertrag und Kredit. Oder bei Regelung des Kindesunterhalts, der Anerkennung der Vaterschaft oder einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung nicht verheirateter Eltern. Oder einer Adoption. Auch hier sollten Sie nicht auf kompetenten Rat und beweissichere Dokumente verzichten. Zumal der Adoptionsantrag und sämtliche Einwilligungen ohnehin notariell beurkundet werden müssen.

Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer: » Familie

Mehr Information

Der Bayerische Notarverein bietet zu diesem Thema Informationsbroschüren an, die Sie sich kostenlos herunterladen können. Zu den Broschüren

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